Ordnungen des TC Schwarz-Weiss 1896 Landau


Platz- und Spielordnung

  1. Auf den Freiplätzen darf nur in Tennissportbekleidung und Tennisschuhen für Sandplätze gespielt werden. Freizeitkleidung ist auf dem Spielfeld nicht gestattet.

  2. Bei Turnieren und Medenspielen gilt die Wettspiel - und Turnierordnung der Tennisverbände Pfalz und Rheinland-Pfalz, sowie der Regionalliga Südwest in Verbindung mit denen des Deutschen Tennisbundes.

  3. Die Spielzeiten betragen für Einzel 60 Minuten und Doppel 90 Minuten.

  4. Die Platzbuchung erfolgt über das Platzbelegungssystem. Einzelheiten sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen.

  5. Eine Buchung mit Platzbelegungskarten nicht anwesender Spieler ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung führt dies zur Sperrung der Karte des Benutzers und zur Sperrung der Karte des nicht Anwesenden.

  6. Bei freier Platzkapazität darf nur auf den nichtbelegten Plätzen gebucht werden, d. h. der einbuchende Spieler muss sich durch Augenschein überzeugen, ob auf den Plätzen 1 bis 6 tatsächlich gespielt wird oder nicht. Dies gilt nicht für die Plätze 7 bis 12.

  7. Jeder Spieler haftet für seine Platzbelegungskarte. Es wird empfohlen, diese in einer Schutzhülle aufzubewahren, um den Magnetstreifen zu schützen. Bei Verlust wird die Karte automatisch über ihre Code-Nummer gesperrt. Beim Vorstand ist eine neue Karte zu beantragen. Sie wird kostenfrei erstellt.

  8. Der Vorstand, die Trainer, die Turnierleiter und der Platzwart sind berechtigt, mit Sonderkarten Platzbuchungen und Sperrungen durchzuführen (Turniere, Training, Platzpflege). Spielersperren können nur vom Vorstand beschlossen und durchgeführt werden.

  9. Mannschaftstraining erfolgt gem. dem vom Sportwart aufgestellten Trainingsplan. In der Zeit des offiziellen Mannschaftstrainings kann ein Mitglied dieser Mannschaft keinen anderen Platz belegen/buchen.

  10. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich an der Platzpflege zu beteiligen.

  11. Nach jedem Spiel (auch nach dem letzten Abendspiel) ist innerhalb der gebuchten Spielzeit der Platz abzuziehen, die Linien sind abzukehren.
    Das Abziehen hat kreisförmig von außen nach innen zu erfolgen (nicht quer zum Platz oder parallel zu den Seitenlinien), um das Wegziehen des Sandes an die Außenlinien zu verhindern.
    Die abzuziehende Fläche erstreckt sich, um eine Moosbildung zu verhindern, nicht nur auf das Spielfeld, sondern auf nachfolgend bezeichnete Gesamtfläche:
    Außenplätze: Vom Rand bis zur Hälfte des Mittelstreifens zum Nachbarplatz.
    Innenplätze: Jeweils bis zur Hälfte der beiden Mittelstreifen der Nachbarplätze.
    Einzelplätze: Auf den gesamten Platz.
    Die Schleppmatten sind nicht auf den Boden zu legen, sondern an den dafür vorgesehenen Stellen aufzuhängen.

  12. Die Clubmitglieder werden gebeten, die Platz- und Spielordnung einzuhalten. Verstöße können gem. § 7 der Vereinssatzung mit einem Verbot der Teilnahme am Spielbetrieb geahndet werden.

 

Clubhausordnung

  1. Ein friedliches und geordnetes Zusammenleben der Clubmitglieder ist nur möglich, wenn sich jeder von dem Gedanken der Clubgemeinschaft leiten lässt. Die Clubhausordnung ist daher von allen Clubmitgliedern und deren Gästen gewissenhaft einzuhalten.

  2. Alle clubeigene Anlagen, Vorrichtungen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder, hier insbesondere auf dem Kinderspielplatz.

  3. Tennistaschen sind so abzustellen, dass sie nicht zur Begehung vorgesehene Flächen (insbesondere Ein- und Ausgänge) blockieren. Die Ablage von Tennistaschen auf Tischen der Gaststätte oder der Terrasse ist nicht gestattet.

  4. Das Betreten des Clubhauses mit Tennissandplatzschuhen ist zur Schmutzvermeidung nicht gestattet.

  5. Alle Nassräume, insbesondere die Toiletten sind so zu verlassen, wie man sie selbst anzutreffen wünscht.

  6. Die Dusch- und Umkleideräume sind zweckgebunden. Sie sind nicht als Aufenthaltsräume, auch nicht für Tiere, schon gar nicht als Spielraum für Kinder gedacht. Das Abtrocknen nach dem Duschen hat im Duschraum so zu erfolgen, dass im Umkleideraum der Boden nicht nass wird.

  7. Das Abwaschen der Tennisschuhe im Duschraum und in den Waschbecken ist wegen Verstopfungsgefahr nicht gestattet.

  8. Hunde dürfen auf das Clubgelände und in das Clubhaus mitgenommen werden. Sie sind aber ständig an der Leine zu führen und vom Kinderspielplatz fernzuhalten.

  9. Aus Kostengründen ist im Winter (Heizung) die Tür zur Umkleide immer geschlossen zu halten.

  10. Das Fahrradfahren auf dem Clubgelände ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet. Das Abstellen der Fahrräder ist nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen gestattet. Das Abstellen auf dem Tennisplatz ist untersagt.

  11. Das Zuparken der Ein- und Ausfahrten zum Clubgelände hat zu unterbleiben. Den Zulieferern, den Rettungsdiensten und der Feuerwehr muss die freie Zufahrt gewährleistet werden.

  12. Das Landesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die darin enthaltenen Auflagen zum Schutz der Nachtruhe, sind zur Vermeidung von Ordnungsstrafen strikt einzuhalten. Das gilt insbesondere bei Veranstaltungen.

  13. Für liegengebliebene oder in Verlust geratene Gegenstände, auch für Beschädigungen an Fahr- und Motorrädern und Fahrzeugen ist eine Haftung durch den Club ausgeschlossen.

 

Tennishallenordnung

  1. Die Tennishalle darf nur während der gebuchten Zeiten und ihrer Bestimmung entsprechend genutzt werden. Sie ist insbesondere kein Spielplatz für Kinder.

  2. In der Tennishalle darf nur mit Tennishallenschuhen (helle, glatte, profillose Sohle) gespielt werden. In Tennisschuhen - auch Hallenschuhen - mit denen im Freien gespielt wurde oder die im Freien getragen worden sind, darf die Halle nicht betreten werden. Die Vereinsordnung, zu der auch die Hallenordnung zählt, verpflichtet u.a. den Vorstand, das Vereinseigentum zu erhalten. Verstöße gegen Ziffer 1. der Hallenordnung sind vorsätzliche Sachbeschädigung, die den Vorstand zur fristlosen Kündigung des Hallenmietvertrages und zum Erteilen eines Spielverbotes ermächtigt. Die Trainer sind angewiesen, Verstöße dem Vorstand melden.

  3. Das Rauchen in der Tennishalle ist feuerpolizeilich verboten.

  4. Das Mitbringen von Speisen in die Tennishalle ist untersagt.

  5. Die Tennishalle ist kein Umkleideraum. Für das Umziehen, Wechseln und Lagern von Kleidungsstücken sind die Umkleideräume zu nutzen.

  6. Das Spielen von Bällen gegen die Wände bzw. gegen die Planen sowie das Schlagen mit dem Schläger gegen die Planen oder auf den Boden ist zu unterlassen.

  7. Das Verbringen und Entnehmen von Einrichtungsgegenständen sowie das Bedienen der Heizungs- und Lüftungseinrichtungen ist nicht gestattet. Dies ist ausschließlich Angelegenheit des vom Vorstand bestimmten Hallenbeauftragten. Nur an ihn sind Wünsche, Anträge oder Beschwerden heranzutragen.

  8. Die Hallentemperatur ist auf ca. +16°C begrenzt. Die Spieler werden gebeten dies zu berücksichtigen und in entsprechender Sportkleidung zu spielen.

  9. Die Stromkosten sind in den Hallenpreisen enthalten.

  10. Zu Beginn bzw. am Ende der Spielzeit ist der gebuchte Tennisplatz ohne den laufenden Spielbetrieb mehr als unbedingt erforderlich zu stören, zu betreten bzw. zu verlassen.

  11. Benutzer haften für alle Beschädigungen an der Halle und deren Einrichtungen. Eltern haften für ihre Kinder.

  12. Der TC Schwarz-Weiss 1896 Landau übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern aus dem Betrieb der Halle entstehen.

 

Der Vorstand, Januar 2019